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[Geschlossen] Regelung von Clangefechten

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(@panzervater479)
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Themenstarter  

(1) Für die Teilnahme an Clangefechten gilt das Windhundverfahren. Weitere spielwillige Mitglieder werden gebeten sich im Warteraum einzufinden. Die Feldkommandanten sind angewiesen bei den Spieler zu rotieren.

(2) Den Befehlen des Feldkommandanten sind Folge zu leisten. Dies gilt für Ansagen innerhalb des Gefechts, wie auch der Auswahl der benötigten Fahrzeugen.

(3) Im Gefecht ist unbedingt die Gefechtsruhe zu beachten.

(4) Reserven werden am Abend oder bei einem Scharmützelgefecht gezündet.

(5) Bei besonders wichtigen Gefechten kann im Einzelfall von § 6 Abs. 1 abgewichen werden, falls sich durch das Nichtbeachten erfahrener Spieler oder dem Mangel an wichtigen Fahrzeugen gewichtige Nachteile für das Gefecht ergeben würden.

(6) Wenn ein Spieler wiederholt gegen §6 Abs. 2 verstößt, kann der Feldkommandant den Spieler für eine gewisse Zeit aus dem Bollwerk ausschließen. Den Zeitraum legt der leitende Feldkommandant fest.


   
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